Handytarif wechseln: Der komplette Ablauf

Das Wichtigste in Kürze Deine Mobilfunknummer kannst du kostenlos mitnehmen – auch vor Vertragsende und grundsätzlich noch bis zu einem Monat danach. Nach der Erstlaufzeit (max. 24 Monate) ist dein Vertrag mit einem Monat Frist kündbar. Vergleiche neben dem Preis auch Netzabdeckung, Geschwindigkeit, 5G, Roaming und Service.
Beim Mobilfunkwechsel kannst du deine Nummer behalten. Ob Preis, Datenvolumen oder andere Leistungen günstiger ausfallen, zeigt erst der Vergleich konkreter Tarife für dein Nutzungsprofil.
Inhalt
- Warum einen Tarifvergleich prüfen?
- Der Wechsel Schritt für Schritt
- Rufnummer mitnehmen – so geht es richtig
- Fristen und Sonderkündigung
- Worauf beim Tarifvergleich achten
- Häufige Fragen
Warum einen Tarifvergleich prüfen?
- Preis und Leistung neu prüfen: Aktuelle und bestehende Tarife können sich bei Preis, Datenvolumen, Geschwindigkeit, 5G und Service unterscheiden. Vergleiche mit identischen Anforderungen.
- Monatliche Flexibilität: Nach der Erstlaufzeit ist der Vertrag grundsätzlich mit einem Monat Frist kündbar. Dadurch kannst du auf ein passenderes bestätigtes Angebot reagieren.
- Nummer bleibt: Die Rufnummernmitnahme ist gesetzlich kostenlos. Stimme Kundendaten und Portierungstermin mit den beteiligten Anbietern ab.
Der Wechsel Schritt für Schritt
1. Eigenen Verbrauch checken. Schau in die App deines Anbieters oder die letzte Rechnung: Wie viel Datenvolumen nutzt du wirklich? Wie oft telefonierst du? Das ist deine Einkaufsliste.
2. Tarife vergleichen. Vergleiche die Gesamtkosten über die jeweilige Mindestlaufzeit sowie die Konditionen danach – einschließlich Anschlusspreis, Geräteanteil, Gutschriften und Boni. Details unten.
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3. Neuen Tarif abschließen – mit Rufnummernmitnahme. Wähle im Bestellprozess „Rufnummer mitnehmen”. Prüfe, ob der neue Anbieter neben der Portierung auch die Kündigung übernimmt, und bewahre die Terminbestätigungen auf.
4. Auf die SIM-Karte warten. Sie kommt per Post. Der Portierungstermin wird dir vorab bestätigt.
5. SIM wechseln, fertig. Zum Stichtag legst du die neue SIM ein. Die alte Karte ist damit funktionslos – deine Nummer läuft jetzt über den neuen Anbieter.
Rufnummer mitnehmen – so geht es richtig
Für eine reibungslose Portierung zählen vor allem korrekte Daten und abgestimmte Termine:
- Vor Vertragsende möglich: Bei Mobilfunknummern kannst du die Portierung schon aus dem laufenden Vertrag heraus verlangen; der Altvertrag kann bis zu seinem Ende weiterlaufen.
- Nach Vertragsende: Der gesetzliche Anspruch besteht grundsätzlich noch einen Monat. Beauftrage die Mitnahme trotzdem frühzeitig, damit Wunsch- und Abschalttermin zusammenpassen.
- Kundendaten abgleichen: Name, Geburtsdatum und Anschrift müssen beim alten und neuen Anbieter übereinstimmen.
- Prepaid-Karten: Die Mitnahme ist ebenfalls möglich. Prüfe beim bisherigen Anbieter, welcher Auftrag oder welche Freigabe dafür erforderlich ist.
Fristen und Sonderkündigung
| Situation | Regel |
|---|---|
| Erstlaufzeit | maximal 24 Monate |
| Danach | monatlich kündbar, Frist: 1 Monat |
| Einseitige Vertragsänderung | in der Regel Kündigung ohne Frist und Kosten; Erklärung binnen drei Monaten nach ordnungsgemäßer Mitteilung, Wirkung frühestens mit der Änderung (§ 57 TKG) |
| Prepaid | Vertragsbedingungen prüfen; Auszahlung eines Restguthabens beim Anbieter anfordern |
Wichtig bei einseitigen Vertragsänderungen: Der Anbieter muss dich mindestens einen und höchstens zwei Monate vorher über Inhalt, Zeitpunkt und ein bestehendes Kündigungsrecht informieren. Die Dreimonatsfrist für deine Erklärung beginnt mit Zugang einer ordnungsgemäßen Mitteilung. Prüfe die Ausnahmen des § 57 TKG. Eine anpassbare Musterschreiben-Struktur findest du im Kündigungsvorlagen-Paket.
Worauf beim Tarifvergleich achten
- Netz wählen: 2026 gibt es vier Netzbetreiber: Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1. 1&1 baut ein eigenes Netz auf und nutzt ergänzend nationales Roaming. Prüfe deshalb die konkrete Abdeckung und Tarifleistung an deinen Hauptaufenthaltsorten.
- Gesamtkosten rechnen: Addiere für die jeweilige Mindestlaufzeit Grundpreise, Anschlusspreis und Geräteanteile und ziehe bestätigte Gutschriften ab. Prüfe zusätzlich den Preis nach der Mindestlaufzeit.
- Datenvolumen realistisch: Nutze deinen dokumentierten Verbrauch und eine angemessene Reserve. Prüfe Drosselung, Datenautomatik und Nachbuchkosten im konkreten Tarif.
- 5G inklusive? Prüfe, ob 5G enthalten ist, welche maximale Geschwindigkeit gilt und ob Gerät sowie Netzabdeckung an deinen Aufenthaltsorten dazu passen.
- EU-Roaming: Ist Standard – dein Tarif gilt im EU-Ausland wie zu Hause (mit Fair-Use-Grenzen beim Datenvolumen). Schweiz und Türkei gehören nicht dazu – dort drohen Roaming-Kosten.
- Handy dazu oder SIM-only? Stelle die Gesamtkosten aus Tarif, Einmalzahlung und Geräteanteil einem separat gekauften Gerät plus SIM-only-Angebot gegenüber.
Häufige Fragen
Behalte ich meine Nummer? Ja. Die Mitnahme ist kostenlos, vor Vertragsende möglich und grundsätzlich noch bis zu einem Monat danach. Kundendaten und Termine müssen zusammenpassen.
Welche Frist gilt bei mir? Erstlaufzeit maximal 24 Monate, danach monatlich mit einem Monat Frist kündbar. Prepaid jederzeit.
Was passiert bei einer einseitigen Vertragsänderung? Nach § 57 TKG kannst du in der Regel ohne Frist und Kosten kündigen. Erkläre die Kündigung innerhalb von drei Monaten nach Zugang der ordnungsgemäßen Mitteilung; sie wirkt frühestens zum Zeitpunkt der Änderung. Gesetzliche Ausnahmen bleiben zu prüfen.
Kann ich während der Vertragslaufzeit das Handy wechseln? Grundsätzlich ja. Prüfe, ob das neue Gerät entsperrt und mit SIM-Format beziehungsweise eSIM, Mobilfunkbändern und den benötigten Diensten kompatibel ist; der Mobilfunktarif läuft unabhängig vom Gerätewechsel nach seinen Bedingungen weiter.
Lohnt sich ein Wechsel auch innerhalb meines Netzes? Das kann sich lohnen. Auch im selben Netz können Geschwindigkeit, 5G-Zugang, Roaming, Priorisierung, VoLTE/WLAN-Call, Service und Vertragsbedingungen abweichen. Vergleiche daher den vollständigen Tarif statt nur den Netzbetreiber.
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Quellen
- Bundesnetzagentur – Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme
- § 57 TKG – Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung
- Bundesnetzagentur – Mobilfunk und Frequenzen, Mitteilung vom 17. Februar 2026
Transparenz-Hinweis: Der Vergleichsrechner-Link ist ein Partnerlink. Für die Nutzung des Vergleichs zahlst du uns nichts; bei Abschluss können wir eine Vergütung erhalten.
Redaktionell aktualisiert und freigegeben am 5. August 2026. Maßgeblich bleiben Vertrag, Anbieterprozess, aktuelle Rechtslage und Einzelfall.
Quellen, Stand und Prüfstatus
- Geltungsbereich
- Deutschland
- Bearbeitungsstand
- Prüfstatus
- Redaktionell anhand der genannten Primärquellen überarbeitet. Der dokumentierte fachliche Einzelreview dieser Fassung steht noch aus. Auch der deutsche Rechtsreview steht noch aus.
Primärquellen
Wesentliche Änderung dieser Fassung
Die Darstellung berücksichtigt vier Mobilfunknetzbetreiber und die gesetzlichen Regeln zur Rufnummernmitnahme.
Grenzen: Allgemeine Information; Vertragsbedingungen, Anbieterregeln und der Einzelfall können abweichen.