Kfz-Versicherung wechseln in Österreich: So geht’s richtig
Das Wichtigste in Kürze In Österreich gibt es keinen allgemeinen Kfz-Kalenderstichtag. Für die Kfz-Haftpflicht bestimmt § 14 KHVG den Ablauf ausgehend vom Versicherungsbeginn, der bei einer Neuzulassung regelmäßig dem Zulassungstag entspricht. Beginnt der Vertrag nicht am Monatsersten, endet die erste Versicherungsperiode am nächstfolgenden Monatsersten nach Ablauf eines Jahres. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vorher schriftlich zugehen. Kasko und Zusatzbausteine sind getrennt zu prüfen.
Prämien und Leistungen können sich zwischen Tarifen unterscheiden. Diese Anleitung erklärt, welche Vertragsdaten du für einen belastbaren Vergleich und einen fristgerechten Wechsel nach österreichischem Recht prüfen musst.
Inhalt
- Wann einen Vergleich prüfen?
- Vertragsablauf und Kündigungsfrist nach § 14 KHVG
- Außerplanmäßig wechseln: Prämienerhöhung, Schadenfall, Fahrzeugwechsel
- Bonus-Malus: Anrechnung beim neuen Tarif prüfen
- Der Wechsel in 3 Schritten
- Darauf solltest du beim Vergleich achten
- Häufige Fragen zum Wechsel
Wann einen Vergleich prüfen?
Ein Vergleich der Kfz-Versicherung kann in diesen Situationen Anlass geben, den bestehenden Vertrag und aktuelle Angebote gegenüberzustellen:
- Prämienänderung: Prüfe anhand von Rechtsgrund, Mitteilung und Vertrag, ob ein besonderes Kündigungsrecht besteht und welche Frist gilt.
- Lange nicht geprüft: Tarife und persönlicher Bedarf können sich ändern. Vergleiche Gesamtprämie und Leistungen mit identischen Angaben, ohne eine pauschale Ersparnis zu unterstellen.
- Veränderte Nutzung: Kilometerleistung, Fahrerkreis oder Abstellort können Tarifmerkmale sein. Melde Änderungen wahrheitsgemäß und lass dir ihre konkrete Prämienwirkung berechnen.
- Fahrzeugwechsel: Beim neuen Auto bist du ohnehin frei in der Anbieterwahl.
Vertragsablauf und Kündigungsfrist nach § 14 KHVG
Für die ordentliche Kündigung der Kfz-Haftpflicht gelten nach § 14 KHVG folgende Kernregeln:
- Beginn am Monatsersten: Der Vertrag endet grundsätzlich ein Jahr nach diesem Zeitpunkt.
- Beginn an einem anderen Tag: Der Vertrag endet am nächstfolgenden Monatsersten nach Ablauf eines Jahres.
- Kündigungsfrist: Die schriftliche Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf zugehen. Das Gesetz spricht von einem Monat, nicht pauschal von 30 Kalendertagen.
- Versicherungsbeginn und Zulassung: Bei einer Neuzulassung fallen Versicherungsbeginn und Zulassungstag regelmäßig zusammen. Rechtlich maßgeblich bleibt der tatsächliche Versicherungsbeginn.
- Prämienfälligkeit: Die auf der Polizze angeführte Prämien- oder Hauptfälligkeit bestimmt den gesetzlichen Haftpflicht-Ablauf nicht.
- Kasko und Zusatzbausteine: § 14 KHVG gilt für die Haftpflicht. Für Kasko und Zusatzbausteine sind Laufzeit, Ablauf und Kündigungsregel der jeweiligen Bedingungen gesondert zu prüfen.
Beispiel: Beginnt die Haftpflicht am 15. März 2026, endet die erste Versicherungsperiode grundsätzlich am 1. April 2027 um 0 Uhr. Damit die volle Monatsfrist gewahrt ist, muss die Kündigung bereits bis Ende Februar 2027 schriftlich beim Versicherer eingelangt sein. Beginnt sie am 1. März 2026 um 0 Uhr, endet sie grundsätzlich am 1. März 2027 um 0 Uhr; Zugang bereits bis Ende Jänner 2027. Lass dir den konkreten Ablauf und den spätesten Zugangstermin anhand der Polizze bestätigen.
Wichtig: Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung beim Versicherer. Kündigst du nicht fristgerecht, verlängert sich der Vertrag typischerweise um ein weiteres Jahr. Verwende einen unterschriebenen Brief oder einen vom Versicherer ausdrücklich für diese Kündigung vorgesehenen digitalen Weg und sichere den rechtzeitigen Zugang.
Außerplanmäßig wechseln: Prämienerhöhung, Schadenfall, Fahrzeugwechsel
Wie in Deutschland gibt es auch in Österreich Wege aus dem laufenden Vertrag:
- Prämienänderung: Ob ein besonderes Kündigungsrecht besteht, hängt von Rechtsgrund, Änderungsklausel, Mitteilung und Vertrag ab. Eine bloße gesetzliche Änderung der motorbezogenen Versicherungssteuer ist von einer Prämienänderung des Versicherers zu unterscheiden.
- Versicherungsfall: Kündigungsrechte können bestehen; Fristbeginn und Wirkung sind anhand VersVG und Versicherungsbedingungen für Haftpflicht und Kasko konkret zu prüfen.
- Fahrzeugwechsel / Verkauf: Beim Wechsel des Fahrzeugs versicherst du das neue Auto frei am Markt. Beim Verkauf geht der Vertrag auf den Käufer über – melde den Verkauf dem Versicherer unverzüglich.
Bonus-Malus: Anrechnung beim neuen Tarif prüfen
Österreichs Kfz-Versicherung basiert auf dem Bonus-Malus-System – dem österreichischen Pendant zur deutschen Schadenfreiheitsklasse:
- Das klassische System umfasst 18 Stufen von 0 bis 17; der Einstieg erfolgt regelmäßig in Stufe 9.
- Ein schadenfreies Jahr verbessert typischerweise um eine Stufe Richtung 0; ein belastender Schaden führt üblicherweise um drei Stufen Richtung Malus.
- Versicherer können eigene Tabellen, Freischadenregeln und Sondereinstufungen verwenden.
- Beim Wechsel wird der Schadenverlauf abgefragt. Die konkrete Anrechnung ist tarifabhängig; lass sie dir vor Abschluss bestätigen.
Wie genau sich die Prämie aus Bonus-Malus, Leistung (kW) und weiteren Faktoren zusammensetzt, erklärt der Ratgeber Kfz-Versicherung berechnen in Österreich.
Der Wechsel in 3 Schritten
Schritt 1: Kündigungsmöglichkeit prüfen
Nimm die Polizze zur Hand und notiere den Versicherungsbeginn. Berechne daraus für die Haftpflicht das Vertragsende nach § 14 KHVG und plane den Zugang der Kündigung spätestens einen Monat davor. Eine Prämien-Hauptfälligkeit ist dafür nicht maßgeblich. Prüfe Kasko und Zusatzbausteine getrennt. Bei einer Prämienänderung oder einem Versicherungsfall ist das konkrete gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrecht zu prüfen.
Schritt 2: Prämien vergleichen und neu abschließen
Halte bereit: Zulassungsschein (Typ, Leistung in kW, Erstzulassung), aktuelle Police (Bonus-Malus-Stand) und deine jährliche Fahrleistung. Vergleiche nicht nur die Prämie, sondern auch die Leistungen (dazu gleich mehr). Wichtig: Schließe die neue Versicherung ab, bevor du die alte kündigst – ohne Haftpflichtdeckung darf das Fahrzeug keinen Meter bewegt werden.
Schritt 3: Alte Versicherung kündigen
Kündige schriftlich mit Angabe von Versicherungsscheinnummer, Kennzeichen und Kündigungstermin. Eine passende Formulierung findest du in unserem Kündigungsvorlagen-Paket (mit AT-Fassung). Warte die Kündigungsbestätigung ab und prüfe, ob zu viel gezahlte Prämie erstattet wird.
Darauf solltest du beim Vergleich achten
- Deckungssummen Haftpflicht: Vergleiche angebotene Deckungssummen, Leistungsgrenzen und den jeweiligen Mehrbeitrag. Die Auswahl hängt von deinem Schutzbedarf ab.
- Kasko-Umfang: Prüfe bei Teil- und Vollkasko die versicherten Gefahren, Ausschlüsse, Fahrzeugwert, Finanzierung und Prämie statt allein das Fahrzeugalter heranzuziehen.
- Selbstbehalt: Vergleiche angebotene Varianten und berücksichtige, welchen Betrag du im Schadenfall selbst tragen könntest.
- Zusatzbausteine: Prüfe bei Insassen-Unfall, Lenkerschutz, Kasko-Plus oder Schutzbrief den konkreten Leistungsumfang und Überschneidungen mit bestehendem Schutz.
- Zahlungsweise: Vergleiche Gesamtbetrag, mögliche Teilzahlungszuschläge und Fälligkeiten im konkreten Angebot.
Häufige Fragen zum Wechsel
Wann kann ich die Kfz-Versicherung in Österreich wechseln? Für die Haftpflicht zum Vertragsende nach § 14 KHVG: bei Beginn am Monatsersten ein Jahr später, sonst am nächstfolgenden Monatsersten nach Ablauf eines Jahres. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vorher schriftlich zugehen. Kasko und Zusatzbausteine können abweichen.
Kann ich jederzeit wechseln? Nein. Prüfe Vertragsablauf und Frist in der Polizze; für eine außerplanmäßige Beendigung müssen Rechtsgrund, Fristbeginn und Wirkung im konkreten Fall vorliegen.
Wie läuft der Wechsel ab? Kündigungsmöglichkeit prüfen, lückenlosen neuen Schutz abschließen und den alten Vertrag form- und fristgerecht kündigen. Der Schadenverlauf wird gemeldet; die konkrete Einstufung bestätigt der neue Versicherer.
Was passiert mit meinem Bonus-Malus? Der Schadenverlauf wird berücksichtigt; konkrete Stufe und Sondereinstufungen bestimmt der neue Tarif.
Brauche ich eine eVB-Nummer? Nein, die gibt es nur in Deutschland. In Österreich übermittelt der Versicherer die Bestätigung elektronisch.
Hinweis zur Erinnerung: Für die Erinnerung gibst du den Versicherungsbeginn – regelmäßig den Anmelde- beziehungsweise Zulassungstag – und das daraus bestimmte Vertragsende an. Wir erinnern dich am 3. des zweiten Monats vor diesem Vertragsende und ein zweites Mal rund zwei Wochen später. Prüfe den Termin trotzdem anhand von Polizze und § 14 KHVG; Kasko kann einen anderen Ablauf haben.
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Quellen
- § 14 KHVG – Vertragsdauer und Kündigung der Kfz-Haftpflicht
- § 1 KHVG – Anwendungsbereich der Kfz-Haftpflicht
- WKO: Bonus-Malus-System
- BMF: motorbezogene Versicherungssteuer
Stand: August 2026. Inhaltlich überarbeitet und am 5. August 2026 redaktionell freigegeben. Eine rechtliche Prüfung der konkreten Polizze oder des Einzelfalls ist damit nicht verbunden.
Quellen, Stand und Prüfstatus
- Geltungsbereich
- Österreich
- Bearbeitungsstand
- Prüfstatus
- Redaktionell anhand der genannten Primärquellen überarbeitet. Ein dokumentierter fachlicher und rechtlicher Einzelreview dieser Fassung steht noch aus.
Primärquellen
Wesentliche Änderung dieser Fassung
Der ordentliche Haftpflicht-Ablauf wird aus dem Versicherungsbeginn abgeleitet; Hauptfälligkeit und Kasko werden getrennt behandelt.
Grenzen: Allgemeine Information; Vertragsbedingungen, Anbieterregeln und der Einzelfall können abweichen.