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Kfz-Versicherung wechseln in Österreich: So geht’s richtig

Das Wichtigste in Kürze In Österreich gibt es keinen allgemeinen Kfz-Kalenderstichtag. Für die Kfz-Haftpflicht bestimmt § 14 KHVG den Ablauf ausgehend vom Versicherungsbeginn, der bei einer Neuzulassung regelmäßig dem Zulassungstag entspricht. Beginnt der Vertrag nicht am Monatsersten, endet die erste Versicherungsperiode am nächstfolgenden Monatsersten nach Ablauf eines Jahres. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vorher schriftlich zugehen. Kasko und Zusatzbausteine sind getrennt zu prüfen.

Prämien und Leistungen können sich zwischen Tarifen unterscheiden. Diese Anleitung erklärt, welche Vertragsdaten du für einen belastbaren Vergleich und einen fristgerechten Wechsel nach österreichischem Recht prüfen musst.

Inhalt

Wann einen Vergleich prüfen?

Ein Vergleich der Kfz-Versicherung kann in diesen Situationen Anlass geben, den bestehenden Vertrag und aktuelle Angebote gegenüberzustellen:

Vertragsablauf und Kündigungsfrist nach § 14 KHVG

Für die ordentliche Kündigung der Kfz-Haftpflicht gelten nach § 14 KHVG folgende Kernregeln:

Beispiel: Beginnt die Haftpflicht am 15. März 2026, endet die erste Versicherungsperiode grundsätzlich am 1. April 2027 um 0 Uhr. Damit die volle Monatsfrist gewahrt ist, muss die Kündigung bereits bis Ende Februar 2027 schriftlich beim Versicherer eingelangt sein. Beginnt sie am 1. März 2026 um 0 Uhr, endet sie grundsätzlich am 1. März 2027 um 0 Uhr; Zugang bereits bis Ende Jänner 2027. Lass dir den konkreten Ablauf und den spätesten Zugangstermin anhand der Polizze bestätigen.

Wichtig: Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung beim Versicherer. Kündigst du nicht fristgerecht, verlängert sich der Vertrag typischerweise um ein weiteres Jahr. Verwende einen unterschriebenen Brief oder einen vom Versicherer ausdrücklich für diese Kündigung vorgesehenen digitalen Weg und sichere den rechtzeitigen Zugang.

Außerplanmäßig wechseln: Prämienerhöhung, Schadenfall, Fahrzeugwechsel

Wie in Deutschland gibt es auch in Österreich Wege aus dem laufenden Vertrag:

  1. Prämienänderung: Ob ein besonderes Kündigungsrecht besteht, hängt von Rechtsgrund, Änderungsklausel, Mitteilung und Vertrag ab. Eine bloße gesetzliche Änderung der motorbezogenen Versicherungssteuer ist von einer Prämienänderung des Versicherers zu unterscheiden.
  2. Versicherungsfall: Kündigungsrechte können bestehen; Fristbeginn und Wirkung sind anhand VersVG und Versicherungsbedingungen für Haftpflicht und Kasko konkret zu prüfen.
  3. Fahrzeugwechsel / Verkauf: Beim Wechsel des Fahrzeugs versicherst du das neue Auto frei am Markt. Beim Verkauf geht der Vertrag auf den Käufer über – melde den Verkauf dem Versicherer unverzüglich.

Bonus-Malus: Anrechnung beim neuen Tarif prüfen

Österreichs Kfz-Versicherung basiert auf dem Bonus-Malus-System – dem österreichischen Pendant zur deutschen Schadenfreiheitsklasse:

Wie genau sich die Prämie aus Bonus-Malus, Leistung (kW) und weiteren Faktoren zusammensetzt, erklärt der Ratgeber Kfz-Versicherung berechnen in Österreich.

Der Wechsel in 3 Schritten

Schritt 1: Kündigungsmöglichkeit prüfen

Nimm die Polizze zur Hand und notiere den Versicherungsbeginn. Berechne daraus für die Haftpflicht das Vertragsende nach § 14 KHVG und plane den Zugang der Kündigung spätestens einen Monat davor. Eine Prämien-Hauptfälligkeit ist dafür nicht maßgeblich. Prüfe Kasko und Zusatzbausteine getrennt. Bei einer Prämienänderung oder einem Versicherungsfall ist das konkrete gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrecht zu prüfen.

Schritt 2: Prämien vergleichen und neu abschließen

Halte bereit: Zulassungsschein (Typ, Leistung in kW, Erstzulassung), aktuelle Police (Bonus-Malus-Stand) und deine jährliche Fahrleistung. Vergleiche nicht nur die Prämie, sondern auch die Leistungen (dazu gleich mehr). Wichtig: Schließe die neue Versicherung ab, bevor du die alte kündigst – ohne Haftpflichtdeckung darf das Fahrzeug keinen Meter bewegt werden.

Schritt 3: Alte Versicherung kündigen

Kündige schriftlich mit Angabe von Versicherungsscheinnummer, Kennzeichen und Kündigungstermin. Eine passende Formulierung findest du in unserem Kündigungsvorlagen-Paket (mit AT-Fassung). Warte die Kündigungsbestätigung ab und prüfe, ob zu viel gezahlte Prämie erstattet wird.

Darauf solltest du beim Vergleich achten

Häufige Fragen zum Wechsel

Wann kann ich die Kfz-Versicherung in Österreich wechseln? Für die Haftpflicht zum Vertragsende nach § 14 KHVG: bei Beginn am Monatsersten ein Jahr später, sonst am nächstfolgenden Monatsersten nach Ablauf eines Jahres. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vorher schriftlich zugehen. Kasko und Zusatzbausteine können abweichen.

Kann ich jederzeit wechseln? Nein. Prüfe Vertragsablauf und Frist in der Polizze; für eine außerplanmäßige Beendigung müssen Rechtsgrund, Fristbeginn und Wirkung im konkreten Fall vorliegen.

Wie läuft der Wechsel ab? Kündigungsmöglichkeit prüfen, lückenlosen neuen Schutz abschließen und den alten Vertrag form- und fristgerecht kündigen. Der Schadenverlauf wird gemeldet; die konkrete Einstufung bestätigt der neue Versicherer.

Was passiert mit meinem Bonus-Malus? Der Schadenverlauf wird berücksichtigt; konkrete Stufe und Sondereinstufungen bestimmt der neue Tarif.

Brauche ich eine eVB-Nummer? Nein, die gibt es nur in Deutschland. In Österreich übermittelt der Versicherer die Bestätigung elektronisch.

Hinweis zur Erinnerung: Für die Erinnerung gibst du den Versicherungsbeginn – regelmäßig den Anmelde- beziehungsweise Zulassungstag – und das daraus bestimmte Vertragsende an. Wir erinnern dich am 3. des zweiten Monats vor diesem Vertragsende und ein zweites Mal rund zwei Wochen später. Prüfe den Termin trotzdem anhand von Polizze und § 14 KHVG; Kasko kann einen anderen Ablauf haben.

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Weiterlesen: Kfz-Versicherung berechnen in Österreich · Kündigungsvorlagen (AT-Fassung) · Deutsche Regeln sind anders: Kfz-Versicherung wechseln in Deutschland


Quellen

Stand: August 2026. Inhaltlich überarbeitet und am 5. August 2026 redaktionell freigegeben. Eine rechtliche Prüfung der konkreten Polizze oder des Einzelfalls ist damit nicht verbunden.

Quellen, Stand und Prüfstatus

Geltungsbereich
Österreich
Bearbeitungsstand
Autor
Redaktion Vorsorgetipps24
Prüfstatus
Redaktionell anhand der genannten Primärquellen überarbeitet. Ein dokumentierter fachlicher und rechtlicher Einzelreview dieser Fassung steht noch aus.

Wesentliche Änderung dieser Fassung

Der ordentliche Haftpflicht-Ablauf wird aus dem Versicherungsbeginn abgeleitet; Hauptfälligkeit und Kasko werden getrennt behandelt.

Grenzen: Allgemeine Information; Vertragsbedingungen, Anbieterregeln und der Einzelfall können abweichen.

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