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Stromanbieter wechseln in Österreich: Der komplette Ablauf

Stromverbrauch und Tarife im österreichischen Haushalt vergleichen

Das Wichtigste in Kürze Seit 1. April 2026 muss der technische Stromlieferantenwechsel an Arbeitstagen binnen 24 Stunden möglich sein (§ 25 ElWG). Das ist vom Vertragsende und vom bestätigten Lieferbeginn zu trennen. Prüfe Bindung und Kündigung, bevollmächtige den neuen Anbieter bei Bedarf und koordiniere einen lückenlosen Start.

Der österreichische Strommarkt ist liberalisiert – du kannst deinen Lieferanten frei wählen, egal wo du wohnst. Wer einen bestehenden Tarif lange nicht geprüft hat, kann aktuelle Angebote anhand des eigenen Verbrauchs, der Vertragsbedingungen und der Gesamtkosten vergleichen.

Dieser Ratgeber führt dich durch den kompletten Wechsel nach den Regeln der E-Control – vom Vergleich bis zur Schlussrechnung.

Inhalt

Warum einen Tarifvergleich prüfen?

Zwei Punkte sind beim Vergleich besonders relevant:

  1. Neukundenboni und Aktionspreise: Preisgarantien und Rabatte können die Kosten der ersten Vertragsphase verändern. Prüfe auch die danach geltenden Konditionen.
  2. Gesamtpreis vergleichen: Arbeitspreis, Grundpreis, Boni und Vertragsbedingungen können sich unterscheiden. Vergleiche Angebote mit demselben dokumentierten Verbrauch.

Ob und in welcher Höhe ein Haushalt spart, ergibt sich erst aus dem Vergleich des bisherigen Tarifs mit konkreten Angeboten bei identischem Jahresverbrauch und unter Einbeziehung aller Preisbestandteile.

Der Wechsel Schritt für Schritt

1. Jahresabrechnung bereitlegen. Du brauchst drei Angaben: deinen Jahresverbrauch in kWh, den aktuellen Arbeits- und Grundpreis und deine Zählpunktnummer (steht auf der Abrechnung, oft als 33-stelliger Code). Mit dem Jahresverbrauch werden Vergleichsrechner erst genau.

2. Tarife vergleichen. Vergleiche die Gesamtkosten für deinen Verbrauch – nicht nur den beworbenen Arbeitspreis. Achte auf Preisgarantie, Bindungsdauer und Boni (Details im nächsten Abschnitt).

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3. Neuen Vertrag abschließen. Wenn der Anbieter einen Online-Abschluss ermöglicht, prüfe dort alle Preis- und Vertragsbestandteile. Mit deiner Vollmacht kann der neue Anbieter die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Abwicklung des regulären Lieferantenwechsels koordinieren. Eine laufende Bindung oder ein kurzfristig auszuübendes Recht endet dadurch nicht automatisch.

4. Bestätigung abwarten. Du erhältst den verbindlichen Lieferbeginn schriftlich. Der technische Wechsel darf an Arbeitstagen höchstens 24 Stunden dauern; Vertragsbindung, Kündigungsfrist und die vollständige Anmeldung bestimmen jedoch, wann der neue Vertrag tatsächlich starten kann.

5. Zählerstand am Wechseltag ablesen. Dokumentiere den Zählerstand am Wechseltag mit Datum und Foto und übermittle ihn nach den Anweisungen von Netzbetreiber beziehungsweise Lieferant. So kannst du eine abweichende Schlussrechnung nachvollziehen.

6. Schlussrechnung prüfen. Der alte Anbieter schickt die Schlussrechnung. Prüfe, ob der gemeldete Zählerstand übernommen wurde, und fordere ein etwaiges Guthaben zurück. Fertig.

Muss ich selbst kündigen?

Beim regulären Anbieterwechsel übernimmt der neue Lieferant die Marktprozesse, wenn du ihn entsprechend bevollmächtigst. Prüfe vorher Bindung und Kündigungstermin. Erkläre eine Kündigung nicht doppelt, aber verlasse dich bei kurzen Fristen oder gesetzlichen Rechten auch nicht ungeprüft auf eine automatische Abwicklung.

Insbesondere in diesen Fällen musst du selbst aktiv prüfen und handeln:

Worauf beim Tarifvergleich achten

Widerspruch bei Vertragsänderungen

Ändert der Stromlieferant Vertragsbedingungen oder Entgelte einseitig, muss er nach § 21 ElWG grundsätzlich mindestens einen Monat vorher informieren. Haushalte und Kleinunternehmen können der Änderung binnen vier Wochen kostenlos und unabhängig von einer Bindung widersprechen.

So gehst du vor:

  1. Mitteilung lesen: Prüfe Änderung, geplanten Zeitpunkt, Rechtsfolgen und die Widerspruchsinformation.
  2. Binnen vier Wochen entscheiden: Widersprich nachweisbar, wenn du die Änderung nicht akzeptierst. Die bisherigen Bedingungen gelten dann zunächst weiter; das Vertragsende folgt dem gesetzlichen Übergangsmechanismus, sofern du nicht früher wirksam kündigst oder wechselst.
  3. Folgeversorgung koordinieren: Kläre Kündigung und bestätigten Lieferbeginn mit dem neuen Anbieter. Unsere Strom- & Gas-Wechsel-Checkliste enthält eine allgemeine Formulierungshilfe, die vor Verwendung auf die aktuelle Mitteilung anzupassen ist.

Für Sonderfälle unterscheidet das ElWG die Grundversorgung (§ 30) von der befristeten Auffangversorgung (§ 31). Auffangversorgung ist kein allgemeiner Ersatzvertrag, greift nicht nach Eigenkündigung und kann bei fehlendem Folgevertrag mit einer Abschaltung enden. Organisiere deshalb den nächsten Liefervertrag rechtzeitig.

Häufige Fragen

Muss ich beim Wechsel selbst kündigen? Der neue Anbieter kann die Abwicklung mit Vollmacht übernehmen. Prüfe Bindung und Fristen selbst; Widerspruchs- oder Kündigungsrechte bei Vertragsänderungen solltest du nachweisbar und rechtzeitig ausüben.

Wie lange dauert der Wechsel? Der technische Vorgang darf seit 1. April 2026 an Arbeitstagen höchstens 24 Stunden dauern. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt zusätzlich von Vertrag, Kündigung und vollständiger Anmeldung ab.

Geht der Strom beim Wechsel aus? Ein koordinierter Wechsel unterbricht die physische Versorgung regelmäßig nicht. Auffangversorgung ist jedoch befristet, nicht in jedem Fall verfügbar und kein Ersatz für einen rechtzeitig abgeschlossenen Folgevertrag.

Was passiert nach Ende der Preisgarantie? Ob und zu welchen Konditionen der Vertrag weiterläuft, ergibt sich aus Vertrag und Änderungsmitteilungen. Setze eine Kalendererinnerung ans Ende von Bindung oder Preisgarantie und vergleiche rechtzeitig erneut.

Was brauche ich für den Vergleich? Deine letzte Jahresabrechnung mit Jahresverbrauch in kWh und Zählpunktnummer sowie deine Postleitzahl. Wie lange der Vergleich dauert, hängt von den gewünschten Filtern und der Prüfung der Vertragsbedingungen ab.


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Passend dazu: Gasanbieter wechseln in Österreich · Strom- & Gas-Wechsel-Checkliste (PDF, gratis) · Fixkosten-Checkliste

Transparenz-Hinweis: Der Vergleichsrechner-Link ist ein Partnerlink. Für die Nutzung des Vergleichs zahlst du uns nichts; bei Abschluss können wir eine Vergütung erhalten. Als neutrale Referenz steht daneben der Tarifkalkulator der E-Control zur Verfügung.

Quellen

Stand: August 2026. Inhaltlich auf das ElWG 2025 aktualisiert und am 5. August 2026 redaktionell freigegeben. Maßgeblich bleiben Vertrag, aktuelle Rechtslage und Einzelfall.

Quellen, Stand und Prüfstatus

Geltungsbereich
Österreich
Bearbeitungsstand
Autor
Redaktion Vorsorgetipps24
Prüfstatus
Redaktionell anhand der genannten Primärquellen überarbeitet. Ein dokumentierter fachlicher und rechtlicher Einzelreview dieser Fassung steht noch aus.

Wesentliche Änderung dieser Fassung

Die Seite wurde auf ElWG 2025 mit 24-Stunden-Technik, Widerspruchsrecht und österreichischer Kündigungslogik aktualisiert.

Grenzen: Allgemeine Information; Vertragsbedingungen, Anbieterregeln und der Einzelfall können abweichen.

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